Statuten

Auszug aus den Statuten des BMW Z3 Club Vierwaldstättersee:

1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Club führt den Namen «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» und hat seinen Sitz in der Schweiz beim jeweiligen Präsidenten.

Der Club ist ein Verein im Sinne des ZGB § 60 ff (juristische Person). Er ist nicht im Handelsregister eingetragen.

Die Bezeichnung «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» hat Gültigkeit erlangt, nachdem der Club 1999 durch den BMW Club Europa e.V. sowie durch die Vereinigung der Schweizer BMW Clubs aufgenommen worden ist.

Der ”BMW Z3 Club Vierwaldstättersee” hat von der Bayerischen Motorenwerken AG München, die für diesen Bereich allein gültige Genehmigung zur Führung, sowie zur Benützung des markenrechtlich geschützten BMW Zeichens im Rahmen des Clubgeschehens.

2 Zweck des Clubs

Der Verein «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» bezweckt das gemütliche Beisammensein und den Erfahrungsaustausch unter BMW Z-Freunden zu fördern. Die Tätigkeit des Clubs ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

Es soll allen an BMW Z-Fahrzeugen (BMW Z-Reihe roadster und coupé) Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, auf unpolitischer und überkonfessioneller Basis in allen fahrzeugtechnischen, juristischen, touristischen und wirtschaftlichen Fragen Beratung einzuholen, Erfahrungen auszutauschen und durch Veranstaltungen aller Art die Freizeitgestaltung zu pflegen.

3 Finanzielle Mittel und Art ihrer Aufbringung

Die erforderlichen Mittel zur Erreichung der Clubziele werden gemäss nachstehender Liste (Art. 3.1) aufgebracht.

3.1 Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch:
  1. Mitgliederbeiträge
  2. Verwaltungsbeitrag
  3. Passivmitgliederbeiträge
  4. Gönnerbeiträge und freiwillige Leistungen
  5. Einnahmen aus Veranstaltungen
  6. Zinsen und andere Einnahmen
3.2 Mitgliederbeiträge

Die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages wird an der Generalversammlung festgelegt. Die Mitgliederbeiträge sind für alle Clubmitglieder und Kandidaten verbindlich.

(siehe Beilage 2a).

3.3 Verwaltungsbeitrag

Der Verwaltungsbeitrag wird mit der Bewerbung zur Mitgliedschaft (als Kandidat) einmalig fällig (siehe 4.4: Aufnahme neuer Mitglieder, Kandidatur sowie die Beilage 2b)

3.4 Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten des Vereins ist jede persönliche oder solidarische Haftung der Mitglieder ausgeschlossen. Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Beiträge von Clubmitgliedern in Foren sowie in Zeitschriften müssen nicht die offizielle Meinung des Vorstandes sowie anderer Mitglieder widerspiegeln. Der «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» kann nicht verantwortlich gemacht werden für Änderungen, welche Clubmitglieder an ihren Fahrzeugen vornehmen, oder wie sie sich im Strassenverkehr verhalten.

4 Mitgliedschaft

4.1 Ordentliche Mitglieder

Mitglieder des «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» sind Fahrer eines BMW Z-Fahrzeuges, die aktiv am Clubleben teilnehmen und die Ziele des Clubs unterstützen. Das BMW Z-Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ordentliche Mitglieder müssen das 18. Altersjahr vollendet haben.

Sie können gemäss Art. 4.4 Mitglieder werden. Der Mitgliederbeitrag wird an der Generalversammlung festgelegt.

4.2. Partner

Ein ordentliches Mitglied ist berechtigt, eine Person (Beifahrer oder sonstiger Partner), welche das 18. Altersjahr vollendet hat, als Partner dem Club zu melden. Diese Person darf an allen Aktivitäten des Clubs teilnehmen. Der Partner wird als ordentliches Mitglied in den Listen geführt.

4.3 Ehrenmitglieder

Zum Ehrenmitglied kann von der Generalversammlung ernannt werden, wer sich dem Club gegenüber in besonderer Art und Weise über mehrere Jahre hinweg verdient gemacht hat oder mindestens zehn Jahre im Vorstand diente. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4.4 Aufnahme neuer Mitglieder, Kandidatur

Alle Aufnahmegesuche müssen schriftlich mit dem Formular des «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» erfolgen. Der Bewerber erhält die Möglichkeit, an einem Clubanlass teilzunehmen.

Nach der Bezahlung des einmaligen Verwaltungsbeitrages sowie des möglichen Mitgliederbeitrages erlangt der Bewerber den Kandidaturstatus. Anschliessend erhält er die ganze Clubdokumentation und anerkennt die Statuten. Als Kandidat kann er an allen Clubanlässen vorbehaltlos teilnehmen.

Der Vorstand entscheidet über eine Kandidatur sowie über den definitiven Vorschlag zur Aufnahme mit absolutem Mehr. Die Kandidatur dauert mindestens 3 Monate und maximal ein Jahr. In begründeten Fällen kann die Kandidatur um maximal 12 Monate verlängert werden.

Jeweils an der Generalversammlung endet die Kandidatur und das «neue Mitglied» wird der Generalversammlung zur Aufnahme vorgeschlagen. Eine Ablehnung kann ohne Begründung erfolgen. Gegen einen abweisenden Beschluss steht der Rekurs an die Generalversammlung offen.

4.5 Passivmitglieder

Zur Passivmitgliedschaft sind ehemalige ordentliche Mitglieder berechtigt, die kein BMW Z-Fahrzeug mehr besitzen. Das ehemals ordentliche Mitglied meldet seine Mitgliedschaftsänderung schriftlich und erklärt darin, ob es seine Passivmitgliedschaft annehmen oder darauf verzichten will.

Passivmitglieder sind berechtigt, an allen Höcks oder als Gast eines ordentlichen Mitglieds an Veranstaltungen teilzunehmen.

Ein Passivmitglied, welches erneut ein BMW Z-Fahrzeug fährt oder besitzt, wird ohne neuen Antrag, aber zwingend wieder ordentliches Mitglied, indem es dies schriftlich meldet. Verzichtet es auf eine neue ordentliche Mitgliedschaft, verfällt in diesem Fall auch sein Anspruch auf die Passivmitgliedschaft.

Der Passivmitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt.

5 Beendigung der Mitgliedschaft

Es besteht kein Anrecht auf das Clubvermögen bei Beendigung der Mitgliedschaft

5.1 Freiwilliger Austritt

Der Austritt kann nur auf das Ende eines Rechnungsjahres erfolgen. Erfolgt der Austritt während des Jahres, so ist der Beitrag für das ganze, noch laufende Clubjahr zu entrichten.

Der Austritt muss bis Ende eines Rechnungsjahres (1.1. – 31.12.) schriftlich an den Präsidenten des «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» eingereicht werden. Der Austritt wird an der Generalversammlung bekanntgegeben.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Fahrzeugwechsel (Marke oder Nichtverfügbarkeit eines BMW Z-Fahrzeuges) vorbehältlich Passivmitgliedschaft, Tod oder Ausschluss.

5.2 Fahrzeugwechsel

Wechselt ein Mitglied auf ein Fremdfabrikat, verliert es automatisch nach 12 Monaten seine Mitgliedschaft. Dasselbe gilt auch für ein Mitglied, wenn es länger als 12 Monate nicht mehr Fahrer eines BMW Z-Fahrzeuges ist und keine Passivmitglied-schaft (gemäss Art. 4.5) anstrebt.

5.3 Ausschluss

Der Ausschluss kann nur durch den gesamten Clubvorstand bei Vorliegen von zwei Drittel Mehrheit ausgesprochen werden. Er erfolgt bei unehrenhaften oder anderen schuldhaften Handlungen, die das Ansehen des Clubs gefährden oder die gegen dessen Interessen gerichtet sind. Der vollzogene Ausschluss muss den Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden

Eine Berufung gegen einen Ausschluss oder Streichung ist innert acht Tagen nach Zustellung dem Präsident einzureichen.

Zur Streichung einer Mitgliedschaft ist der Gesamtvorstand bei gleichzeitiger Verständigung der betroffenen Person befugt, sofern dieser trotz einmaliger Mahnung durch drei Monate hindurch mit dem Mitgliederbeitrag im Rückstand geblieben ist. (Ausnahmen aufgrund schriftlicher Begründung sind möglich. Der Vorstand entscheidet in solchen Fällen.)

7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder (Mitglieder, Ehrenmitglieder) besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Alle Mitglieder sowie die Kandidaten und Bewerber haben das Recht, die Clubeinrichtungen kostenlos zu benutzen sowie an den Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen. Das Stimmrecht aller Mitglieder (Mitglieder, Ehrenmitglieder) ist grundsätzlich gleichwertig. Jede eingetragene Person besitzt nur eine Stimme. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Zu den Pflichten der Mitglieder gehört es, ganz allgemein den Interessen und Zielen des BMW Clubs nach bestem Vermögen zu dienen, die Statuten und Beschlüsse diszipliniert zu beachten und die von der Generalversammlung festgelegten Beitragsleistungen pünktlich und vollständig zu erbringen.

10 Clubanlässe und Höck

Der «BMW Z3 Club Vierwaldstättersee» organisiert ca. 6 Anlässe. Davon sollen mindestens zwei Anlässe entweder eine Fahrroute, eine Besichtigung im In- oder Ausland oder ein Fahrsicherheitstraining beinhalten.

Der Besuch von Anlässen, organisiert durch den BMW Club Europa e.V., sowie Veranstaltungen mit befreundeten Clubs können zur Abrundung des Veranstaltungskalender hinzugezogen werden.

Die sportlichen und gesellschaftlichen Anlässe sollen sich die Waage halten.

Zusätzlich sind Höcks im Jahresprogramm vorzusehen (Beilage 3).

Offizielle Clubanlässe sind mit dem BMW Z-Fahrzeug zu besuchen. Ausgenommen davon sind die (winterlichen) Höcks sowie die Generalversammlung im Januar.

13 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur während einer Generalversammlung erfolgen. Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer 3/4 Mehrheit der eingeschriebenen Mitglieder. Bei der Auflösung werden das Inventar und das Vermögen nach Abzug der Liquidationskosten unter den Clubmitgliedern aufgeteilt.


Beilage 2a: Mitgliederbeiträge und deren Haftung

Die Haftung der Mitgliederbeiträge ist auf den Jahresbeitrag beschränkt.

Der jährliche Mitgliederbeitrag (für ein Auto mit max. zwei Personen) beträgt:

MitgliedschaftBeitrag
a) Ordentliches MitgliedCHF 125.-
b) PassivmitgliedCHF 50.-
c) EhrenmitgliedCHF 0.-
d) Vorstandsmitglied während der AmtszeitCHF 0.-
Beilage 2b: Verwaltungsbeitrag

Verwaltungsbeitrag: CHF 75.-  (einmalig)

Beilage 3: Höck

Die Anzahl der Clubhocks zwischen März und November (jeweils am 2.Freitag im Monat, Abweichungen vorbehalten) werden jeweils mit der Bekanntgabe des Jahresprogramms fixiert. Der Durchführungsort oder Treffpunkt sowie die Uhrzeit werden im Jahresprogramm aufgeführt oder zu gegebener Zeit kommuniziert.